Als vom Amtsgericht bestellter Insolvenzverwalter sind wir gemäß
§ 159 InsO i.V.m. § 166 Abs. 1 InsO mit der Verwertung
von Vermögenswerten aus Insolvenzmassen beauftragt. Die Verwertung erfolgt
im Interesse der Gläubigergemeinschaft und unter gerichtlicher Aufsicht.
Wir verwerten sämtliche Vermögenswerte aus Insolvenzmassen –
darunter Fahrzeuge, Maschinen, Elektronik und Betriebsausstattung.
Alle Gegenstände sind Neuware und werden zu attraktiven Konditionen
angeboten. Die Abwicklung erfolgt über ein Treuhandkonto, sodass
Ihre Zahlung bis zur Bestätigung der ordnungsgemäßen Lieferung
geschützt ist.
Rechtsgrundlage: § 159 InsO (Verwertung der Insolvenzmasse),
§ 166 Abs. 1 InsO (Verwertung beweglicher Gegenstände),
§ 160 InsO (Besonders bedeutsame Rechtshandlungen) –
Amtsgericht München, HRB 272844